Im Katalog des LgBestMod sind alle Attribute mit weiteren Parametern beschrieben. Über diese Parameter werden Vorgaben festgelegt, die bei der Datenerhebung zu beachtend sind.
Attribute, die im Parameter Pflicht mit ja belegt sind, sind zu jedem Objekt zwingend zu erfassen. Fehlt dieser Attributwert zu einem Objekt, kann dieses nicht über die GML-Schnittstelle ausgetauscht werden und dementsprechend auch nicht in die Primärdatenhaltung der Liegenschaftsbestandsdokumentation übernommen werden.
Ist der Parameter Erfassungspflicht mit ja gekennzeichnet, so zählt das Attribut dieses Objektes zum Grunddatenbestand. Der Grunddatenbestand ist bei einer Datenerhebung standardmäßig zu erfassen. Der Umfang des Grunddatenbestandes ist in der Objektartenliste festgelegt, die in den BFR LBestand, Anhang 2.1 veröffentlicht ist. Vom Grunddatenbestand kann bei besonderen projektbezogenen Anforderungen abgewichen werden.
Hinweis: Bei einigen Attributen kann es dazu kommen, dass sie als erfassungspflichtig gekennzeichnet sind (also zum Grunddatenbestand gehören) aber das Objekt zu diesem Attribut keinen Wert aufweist. In diesem Fall bleibt das Attribut unbelegt. Beispiel: Zu Klasse UF_Fahrbahn bleibt das Attribut Bezeichnung leer, wenn der Fahrbahnabschnitt keinen Straßennamen hat.