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Grundsätzlich ist die Geometrie eines Objektes anhand seiner äußeren Begrenzung, seiner Mittelachse oder seines Mittelpunktes zu ermitteln. Dazu ist es erforderlich, unterirdische Objekte immer in der Bauphase zu erheben  (z. B. unterirdische Leitungen am offenen Graben). Dies erfordert eine gute Koordination zwischen bauausführender Stelle und Vermessung.

Sind ein Objekt bzw. die zur Bestimmung der Objektgeometrie-relevanten Punkte des Objektes nicht mehr zugänglich, kann die Objektgeometrie rekonstruiert werden. Hierfür kann beispielsweise auf Ausführungsunterlagen zurückgegriffen werden, aus denen die genauen Bauwerksabmessungen hervorgehen. Über die Erfassung von objektbezogenen Referenzpunkten, die in der Örtlichkeit sichtbar und zugänglich sind und eindeutig als identisch in die Ausführungsunterlagen übertragen werden können, kann dann die Objektgeometrie rekonstruiert werden, die gemäß Objektbeschreibung gefordert ist. Die objektbezogenen Referenzpunkte dienen somit als Passpunkte für die in der Ausführungsplanung vermerkten Angaben.

Eine rekonstruierte Geometrie ist entsprechend zu kennzeichnen, da eine Rekonstruktion immer mit Unsicherheit behaftet ist und zudem durch zusätzliche Messgrößen die Genauigkeit der Objektgeometrie verschlechtert wird. Die Kennzeichnung erfolgt über das Attribut ErfassungsVerfahren (vererbt über die Oberklasse LK_REO). Zusätzlich kann die Zuverlässigkeit der Objektgeometrie abgeschätzt und über das Attribut ErfassungsGenauigkeit (vererbt über die Oberklasse LK_REO) am Objekt gespeichert werden. Weiter Erläuterungen sind in den Kapiteln 1.6.8 und 1.6.9 sowie in der Modelldokumentation zur Klasse LK_REO zu finden.

Nicht zur Rekonstruktion zählen indirekte Messverfahren wie zum Beispiel das indirekte Bestimmen eines Objektmittelpunktes, der nicht direkt angemessen werden kann (z. B. Baummitte), sondern durch Ermittlung zusätzlicher Messgrößen erfolgt.

Beispiel: unterirdisches Bauwerk

Bei unterirdischen Bauwerken (z. B. UF_SchachtWasserversorgung) kann der Innenraum vermessen und durch Übertragung von Wanddicken auf die Geometrie der Außenhülle geschlossen werden. Die so abgeleitete Objektgeometrie ist durch Belegung des Attributes ErfassungsVerfahren mit dem Wert 3 für Konstruktion/Digitalisierung zu kennzeichnen.

Beispiel: unterirdische Leitung

Zur Rekonstruktion von unterirdischen Leitungen können oberirdisch sichtbare Armaturen bzw. Abdeckkappen von Armaturen genutzt werden. Da die oberirdisch sichtbaren Elemente nicht lagegleich zur Leitungsachse liegen müssen, sind die daraus abgeleiteten Objektgeometrien durch Belegung des Attributes ErfassungsVerfahren mit dem Wert 3 für Konstruktion/Digitalisierung zu kennzeichnen. 

Beispiel: Übergabepunkt einer Leitung in ein Gebäude

Bei nicht mehr zugänglichen Hauseinführungspunkten von Leitungen kann die Erfassung an der Gebäudeinnenseite erfolgen und in die vermessene Gebäudeseite eingerechnet werden. Die so abgeleitete Objektgeometrie ist durch Belegung des Attributes ErfassungsVerfahren mit dem Wert 3 für Konstruktion/Digitalisierung zu kennzeichnen.

 

 

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